B.3. Vorab waren vom Gericht einige prozessuale Klärungen vorzunehmen, insbesondere in welchem Verfahren das Begehren anhand zu nehmen sei. Mit Schreiben vom 19. November 2018 erläuterte der Präsident den Parteien die möglichen Vorgehensweisen (Zivilrichter oder SKE unter Mitberücksichtigung der Erschliessungsproblematik). Das Begehren könne als Klageverfahren vor SKE geführt werden, sofern dies gewünscht und von den Klägern ein Kostenvorschuss geleistet werde. So oder anders sei der Einbezug der Eigentümerschaft der Parzelle ddd in Erwägung zu ziehen.