A.2. Eine solche Anfrage mit anschliessender Offerte erhielten auch A. und B., Eigentümer der Parzelle bbb. Sie wandten sich daraufhin mit Einschreiben vom 5. September 2018 an den Gemeinderat Q.. Darin vertraten sie die Ansicht, dass es sich bei der Wasserleitung in der Wegparzelle aaa um eine kommunale Leitung handle, für deren Unterhalt und Sanierung die Gemeinde aufzukommen habe. Entgegenkommenderweise offerierten sie einen pauschalen Kostenbeitrag von Fr. 2'000.00.