Beklagte Einwohnergemeinde Q._____ handelnd durch den Gemeinderat Gegenstand Feststellung Eigentum an der Wasserleitung in der Parzelle aaa (Teilabschnitt) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A.1. Die Einwohnergemeinde Q. sanierte im August 2018 die M-Strasse samt Werkleitungen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden angefragt, ob sie die Gelegenheit für eine Sanierung ihrer Hausanschlussleitungen Wasser und Strom nutzen wollten. Nach einer Begehung mit den Grundeigentümern wurden diesen anschliessend Offerten für die Sanierung der entsprechenden Hausanschlussleitungen unterbreitet.