Nach Anrechnung des Kostenvorschusses von Fr. 800.00 hat der Beschwerdeführer noch Fr. 261.00 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Beschwerdeführer - Beschwerdegegnerin Mitteilung - Mitwirkende Fachrichter - Gerichtskasse (intern) Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde