An der Verhandlung vom 5. Juni 2019 wurde auch noch über alternative Erschliessungsmöglichkeiten nachgedacht. Ein Anschluss an die Abwasserleitung in der G-Strasse würde einen Pumpbetrieb erfordern, wovon der anwesende Brunnenmeister dringend abriet (Protokoll S. 12). Ein Anschluss an die Hauszuleitung des Nachbarn (Parzelle ccc) würde ein Durchbrechen der Stützmauer und das Queren des Gartens bedingen, was erheblich mehr als eine Sanierung der alten Leitung kosten würde; abgesehen von den dort noch zu lösenden Rechtserwerbsfragen. Diese Möglichkeiten waren daher nicht weiterzuverfolgen (Protokoll S. 3 f. und S. 11).