Es ist nicht Sache des SKE, über geeignete Sanierungsmassnahmen zu urteilen. Wesentlich ist, dass das Ergebnis den Vorschriften des Gewässerschutzes entspricht, was von der Gemeinde zu überprüfen ist (Dichtigkeitsprüfung, Bauabnahme; vgl. Ordner Siedlungsentwässerung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt [BVU], Kap. 4.14). In diesem Ordner werden verschiedene, gängige Verfahren für Reparatur, Renovierung und Erneuerung von Abwasserleitungen beschrieben, darunter auch das sogenannte Reliningverfahren (vgl. Kapitel 13). Dieses wird in Q. auch bei Sanierungen der öffentlichen Leitungen angewendet (Protokoll S. 7). Von einer blossen Notlösung kann nicht die Rede sein.