3.3.3. Die öffentlichen Abwasserleitungen werden im Generellen Entwässerungsprojekt (GEP) erfasst. Die Privatleitungen sind in den Leitungskatasterplänen enthalten. Im Vorgängerplan des GEP, dem Generellen Kanalisationsprojekt (GKP) von 1967 der Gemeinde Q., ist keine Leitung in der F-Strasse eingetragen (Protokoll S. 9). Auch im GEP 1996 ist in der F-Strasse keine öffentliche Leitung enthalten. Dagegen findet sich die Hauszuleitung ab der Liegenschaft des Beschwerdeführers im aktuellen Leitungskatasterplan (vgl. Protokoll S. 11), was ebenfalls auf eine Privatleitung schliessen lässt.