Der Gemeinderat sei von Gesetzes wegen verpflichtet, die Eigentümer von Hausanschlüssen zur Sanierung ihrer Leitungen anzuhalten. Das habe er im Rahmen des kommunalen Bauprojekts gemacht, wobei er alle Betroffenen gleichbehandelt habe. Die bei der Anschlussleitung des Beschwerdeführers festgestellten Mängel könnten mittels Inlinerverfahren, also grabenlos, saniert werden, mit Ausnahme des Rohrabschnitts bei der Hauseinführung. Deshalb seien die Arbeiten an den Gemeindeleitungen in der C- Strasse bereits abgeschlossen worden.