Er bestreitet nicht, dass die Hauszuleitung beschädigt ist, stellt aber in den Raum, es könnte sich um Folgen unsachgemässer Tiefbauarbeiten an der F-Strasse handeln. Sollte es sich um altersbedingte Schäden handeln, sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Leitung nicht schon im Zuge der Tiefbauarbeiten ersetzt worden sei. Die vorgeschlagene Sanierung sei sodann bloss eine Notlösung, die wahrscheinlich vorgeschlagen werde, weil eine "echte Sanierung" für den Privaten unzumutbar wäre. Weiter stellt er in Frage, ob er die erforderlichen Arbeiten in fremdem Grund überhaupt vornehmen könnte. Das gelte auch für die von der Gemeinde empfohlene spätere Überprüfung der Leitung.