Nach Eingang des Kostenvorschusses teilte der Präsident den Parteien mit, dass das Verfahren auf der Basis des Eröffnungsschreibens fortgeführt werde. Ein zusätzlicher Schriftenwechsel werde nicht durchgeführt (Schreiben vom 23. November 2018). C. Das Gericht führte am 5. Juni 2019 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung das vorliegende Urteil. Das Gericht zieht in Erwägung: