A.2. Im Auftrag der Gemeinde Q. überprüfte die B. AG die privaten Kanalisationsanschlüsse im Bereich des Projekts und stellte fest, dass alle sanierungsbedürftig seien (Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 13. November 2017). Der Gemeinderat informierte daraufhin die betroffenen Leitungseigentümer und forderte sie mit Verfügung vom 15. November 2017 auf, die Leitungen innert Jahresfrist zu sanieren.