A.1. In der Gemeinde Q. wurde vor zwei Jahren die Kanalisationsleitung in der C-Strasse saniert. Die Abteilung für Umwelt des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) genehmigte das Projekt unter diversen Auflagen. So wurde u.a. verlangt, dass im Zuge der Kanalerneuerung/Sanierung die bestehenden Hauszuleitungen auf deren Zustand geprüft und allenfalls saniert würden (Schreiben BVU vom 23. November 2016, S. 2).