2.2. Mit Schreiben vom 7. März 2018 eröffnete der Präsident des SKE das vorliegende Verfahren. Vorab war die Qualität der verlegten Leitung (Bachleitung oder Sauberwasserentwässerung/Drainageleitung) zu klären. Die Abteilung Landschaft und Gewässer des BVU wurde dafür um einen Amtsbericht ersucht. Die Parteien erhielten das Schreiben zur Kenntnis. Mit Amtsbericht vom 5. April 2018 antwortete die Fachabteilung, dass das vom Rebberg "S" kommende Sickerwasser in einer Drainage- oder Entwässerungsleitung gefasst und abgeführt werde. Erst ab dem Punkt, wo dieses Wasser in die offene Rinne austrete, sei es als öffentliches Gewässer anerkannt.