1. 1.1. Die Gemeinde Q. sanierte die Rohrleitung des D-Baches im Bereich der Parzelle aaa bzw. neu bbb. Die Leitung wurde dabei neu ausserhalb dieses Grundstücks über den F-Weg und G-Weg geführt. Die Kosten beliefen sich auf Fr. 39'688.65. Davon sollte die Eigentümerin der Parzelle bbb, die A. GmbH, die Hälfte übernehmen. Der Bauverwalter der Gemeinde Q. stellte dieser am 30. November 2017 entsprechend Rechnung über Fr. 19'844.30. Er stützte sich dabei auf die Baubewilligung vom 1. Juni 2015.