4.2. Der Schaden an der Hauszuleitung ereignete sich am 8. Juni 2015. Die Bruchstelle lag im Grenzbereich der Parzelle eee zur C.-Strasse (siehe Beilage 3 zur Vernehmlassung [4-DV.2017.1]). Der schadenbetroffene Leitungsabschnitt war also rund 25 Jahre alt. Was zum Bruch dieser sowie angeblich weiterer strassenquerender Leitungen geführt hat, ist aus den Akten nicht ersichtlich. An der Verhandlung vom 30. August 2017 wurde gesagt, die Hauszuleitungen hätten aufgrund des damals verwendeten Materials eine deutlich kürzere Lebensdauer gehabt (Protokoll S. 2 [4- DV.2017.1]).