Die drei Liegenschaften A./B., G. und E. sind seither über die Leitung A./B. via das 1990 erstellte strassenquerende Leitungsstück und den ebenfalls damals eingebauten Absperrschieber an die Hauptleitung angehängt. Nachdem die Leitung A./B. direkt zur neuen Leitung geführt wurde, gab es für den Schieber, welcher beim Anschluss an die Leitung in der Parzelle ddd eingebaut worden war, keine Verwendung mehr. Die erforderlichen Absperrschieber zur Hauptleitung wurden einheitlich im nordseitigen Trottoir eingebaut.