Aus dem Gesagten ergibt sich, dass heute zwar regelmässig Schieber bei der Abzweigung einer Hauszuleitung von der Hauptleitung eingebaut werden und deren Existenz auf die Art einer Leitung (öffentlich/privat) schliessen lässt. Bei sehr alten Leitungen war das aber noch nicht so, weshalb das Fehlen von Schiebern nicht dazu verleiten darf, diese automatisch als öffentlich zu qualifizieren. An eine solche alte schieberlose Leitung haben die Gesuchstellenden 1984/85 ihre Hauszuleitung angeschlossen. Der von ihnen erstellte Schieber trennte zwei Hausanschlüsse.