Bei der Verlegung der Hauptleitung auf die Nordseite der C.-Strasse verlängerte die Gemeinde nicht nur die Hausanschlüsse bis zur neuen Gemeindeleitung, sondern sie baute auch Schieber ein (Protokoll S. 10). Die kommunale Wasserversorgungsanlage wurde anlässlich der Verlegung der Hauptleitung also technisch nachgerüstet. Die einzelnen Abzweigungen der Hauszuleitungen wurden einheitlich mit Schiebern versehen, die alle im Trottoir auf der Nordseite der Kantonsstrasse liegen. Solche nachträglichen Einbauten von fehlenden Absperrschiebern anlässlich von Reparaturen, Strassen- oder Umgebungsarbeiten sieht das aktuelle WR ausdrücklich vor (§ 22 Abs. 3 WR).