Als Verantwortlicher für das Wasserversorgungsnetz obliegt es der Gemeinde auch, über die Leitungsführung von Haupt- und Hausanschlussleitungen zu entscheiden. Sie durfte daher in den 1990er Jahren die Hauptleitung aus der C.-Strasse hinausverlegen und in der Folge sämtliche südseitigen Hausanschlüsse bis zur neuen Leitung im nordseitigen Trottoir verlängern, gegebenenfalls auch verbunden mit einer Änderung der Leitungsführung, wo sich dies sachlich aufdrängte. Sie hat damals nicht nur die Arbeiten ausgeführt, sondern auch die damit verbundenen Kosten übernommen. Nach altWR hatte sich die Wasserkasse damals an den Anschlusskosten zu beteiligen (vgl. Erw.