Die Beschwerdeführenden haben 1984/85 ihre Wasserleitung nicht an die damals noch in der C.-Strasse liegende Hauptleitung angeschlossen, sondern an den früheren Hausanschluss des ehemaligen Gebäudes Nr. fff auf der Parzelle ddd. Sie haben einen Plan von 1984 eingereicht mit der von ihnen zu erstellenden neuen Wasserleitung (rot) und der vorbestehenden Wasserleitung (blau; Beschwerdebeilage 2 [Akten 4-DV.2017.1]). Die bestehende Leitung führte demnach über die Parzellen bbb, ggg, ddd und von dort zur Hauptwasserleitung in der C.-Strasse. Sie erschloss die Gebäude Nr. hhh und Nr. fff.