Der Gemeinderat hat die ergänzenden Ausführungen der Gesuchstellenden vom 16. Oktober 2017 nicht kommentiert. Er hat die D. AG, welche die Leitungsarbeiten in den 1980er und 1990er Jahren ausgeführt hat und bei welcher auch der aktuelle Brunnenmeister angestellt ist, um eine Stellungnahme gebeten. Diese wollte die Ausführungen der Gesuchstellenden weder bestätigen noch dementieren. Im Archiv fänden sich keine Belege. Bei - 11 - den Auskünften des Brunnenmeisters handle es sich um Vermutungen (Antwortschreiben vom 17. November 2017 [Beilage zum Schreiben der Gemeinde vom 24. November 2017]).