Im Einspracheentscheid vom 28. November 2016 führte der Gemeinderat aus, die Wasserversorgung der Liegenschaften A./B., G., E. führe ab der Hauptwasserleitung auf der Nordseite der C.-Strasse zu den Grundstücken im Süden der Strasse. Am 8. Juni 2015 sei die Leitung auf der Südseite der C.-Strasse im Bereich des Privatgrundstücks gebrochen. Bei diesem Anlass sei zudem ein Defekt am Schieber im Trottoir auf der Nordseite festgestellt worden. Die Leitung sei auf einer Länge von rund 10 m ersetzt worden (Einspracheentscheid S. 2 [Akten 4-DV.2017.1]).