Die Wasserleitung A./B. sei nicht wie auf dem Situationsplan 1:1000 Unter Hubel – Unter Dorf 1 (Vernehmlassungsbeilage 3 [Akten 4-DV.2017.1]) eingezeichnet verlegt, sondern führe über die Parzelle eee entlang der Grundstückgrenze. Es sei kein erweiterter Hausanschluss des abgerissenen Gebäudes Nr. fff (Replik S. 1 [Akten 4-DV.2017.1]).