Im Zuge der Sanierung der C.-Strasse (ca. 1990) sei die Hauptwasserleitung aus der C.-Strasse in das nördlich gelegene Trottoir verlegt worden. Damals sei "vermutlich" auch die ca. 70 Jahre alte, strassenquerende Wasserleitung ersetzt und gleichzeitig um ca. 6 m Richtung S.-Bach (auf Höhe der Parzelle eee) verschoben worden. Die Wasserleitung liege heute ausserhalb der Parzelle ddd. Dieser Leitungsabschnitt sei von der Gemeinde verlegt und bezahlt worden, ohne vorherige Information der Grundeigentümer. Aus diesem Grund sei der strassenquerende Leitungsabschnitt Eigentum der Gemeinde. Die Beschwerdeführenden hätten nie einen Schen- kungs- oder Kaufvertrag unterzeichnet.