Für die Gesuchstellenden war die Tatsache, dass die Lage eines Schiebers eine Rolle spielen könnte, neu. Sie konnten sich spontan nicht an den Schieber erinnern, was mit Blick auf den Zeitablauf – die Verlegung der Leitung liegt Jahrzehnte zurück – verständlich ist. Das Vorhandensein des Schiebers ergab sich jedoch aus den Akten. Das haben nicht nur die Gesuchstellenden, sondern auch das Gericht übersehen. Man kann Ersteren -8-