Sie seien selber davon ausgegangen, dass kein solcher Schieber vorhanden gewesen sei, hätten beim nochmaligen Studium der Akten aber festgestellt, dass bei Erstellung der Leitung 1984/85 ein Anbohrschieber installiert worden sei. Dafür sei ihnen Rechnung gestellt worden (Rechnungskopie in den Akten).