F.2. Mit Schreiben vom 24. November 2017 liess der Leiter Abteilung Bau Q. dem Gericht eine Kurzstellungnahme der Firma D. AG zukommen. Das Schreiben wurde der Gegenseite am 27. November 2017 zur Kenntnis gebracht. -5- F.3. Am 28. Dezember 2017 machten die Gesuchstellenden eine weitere Eingabe an das Gericht. Diese wurde der Gegenseite am 5. Januar 2018 zur Kenntnis gebracht. G. Das Gericht führte am 4. Juli 2018 eine Verhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1) und fällte nach anschliessender Beratung den vorliegenden Entscheid. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: