Der Präsident eröffnete daraufhin das vorliegende Verfahren. Er forderte den Gemeinderat Q. mit Schreiben vom 26. Oktober 2017 zur freiwilligen Stellungnahme auf. Dieser liess sich innert Frist nicht vernehmen. F.1. Mit Schreiben vom 24. September 2017 teilte der Präsident den Parteien mit, dass Fachrichter I. durch Fachrichter J. ersetzt werde, weil Ersterer bzw. dessen Ingenieurbüro von der Gemeinde Q. zwei Aufträge erhalten habe. Die Gemeinde Q. habe sodann auf eine Stellungnahme zum Revisionsbegehren verzichtet. Ein weiterer Schriftenwechsel finde nicht statt.