A.5. Gegen diese Verfügung erhob A. am 3. Oktober 2016 "Beschwerde" (richtig: Einsprache) beim Gemeinderat. Er forderte die Aufhebung der Verfügung vom 5. September 2016 und sinngemäss die Feststellung, dass die private Hauszuleitung nur bis zur Parzelle ddd führe. Parallel dazu wandten sich auch das Ehepaar G. und das Ehepaar E. mit Schreiben vom 2. bzw. 3. Oktober 2016 an den Gemeinderat. Der Gemeinderat wies die Einsprachen mit Beschluss vom 28. November 2016 ab. -3-