A.3. In der Folge kam es zu einem Streit über die Kostentragung zwischen dem Gemeinderat und A. sowie den Grundeigentümern der Parzellen bbb (E. und F.) und ccc (G. und H.). Am 25. November 2015 führte der Gemeinderat Q. mit allen betroffenen Grundeigentümern eine Einigungsverhandlung durch, die aber erfolglos blieb. A.4. Am 29. August 2016 beschloss der Gemeinderat Q., die Reparaturkosten den Grundeigentümern aufzuerlegen und die Leitungsersatzkosten auf die Kasse der Wasserversorgung Q. zu nehmen. Das wurde den betroffenen Grundeigentümern mit Verfügung vom 5. September 2016 eröffnet. Es wurden ihnen je Fr. 2'877.15 auferlegt.