A.1. Dem vorliegenden Wiederaufnahmeverfahren ging das Beschwerdeverfahren 4-DV.2017.1 in der gleichen Sache voraus. Letzteres wurde mit Abschreibungsbeschluss vom 30. August 2017 abgeschlossen. Die Darstellung des bisherigen Verfahrensablaufs wird, leicht verkürzt, aus dem erwähnten Beschluss übernommen (siehe dort S. 2-4). A.2. A. und B. sind Eigentümer der überbauten Parzelle aaa in Q.. Die Liegenschaft ist über eine gemeinsame Wasserleitung mit den Parzellen bbb und ccc an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen.