4.4. Die Replik vom 16. Februar 2018 wurde der Beschwerdegegnerin am 19. Februar 2018 zur freiwilligen Erstattung einer Duplik bis 14. März 2018 zugeschickt. Die Frist wurde auf Ersuchen der Beschwerdegegnerin mehrfach, letztlich unter Hinweis auf einen aussergerichtlichen Einigungsversuch, bis 31. Mai 2018 erstreckt. 5. 5.1. Mit Schreiben vom 30. Mai 2018 gab der Gemeinderat Q. bekannt, dass die angestrebte aussergerichtliche Einigung zustande gekommen sei, allfällige Verfahrenskosten von den Parteien je zur Hälfte übernommen und die Parteikosten wettgeschlagen würden.