3.2. Das SKE gab dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. Februar 2016 bis 17. März 2016 Gelegenheit, sein Einverständnis mit der Sistierung oder eine begründete Ablehnung mitzuteilen. Mit Eingabe vom 14. März 2016 stimmte auch der Beschwerdeführer der Sistierung zu. 3.3. Mit Verfügung vom 17. März 2016 sistierte das SKE das vorliegende Verfahren bis zur Rechtskraft des Entscheids im Parallelverfahren 4-DV.2015.3.