Der Präsident entnimmt den Akten und zieht in Erwägung: 1. 1.1. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Q. und die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurden am 22. November 2013 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 26. März 2014 vom Regierungsrat genehmigt. § 5 BNO sieht für Einzonungen die Erhebung eines Mehrwertausgleichs vor. 1.2. Bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden die beiden im Eigentum von A. stehenden Parzellen aaa und bbb im Halte von 3'700 m2 bzw. 1'564 m2 im Ortsteil R. teilweise eingezont (von der Landwirtschaftszone in die Wohnzone W3).