2. Die Verfahrenskosten von pauschal Fr. 200.00 sind vom Kläger zu bezahlen. 3. Es wird kein Parteikostenersatz zugesprochen. Zustellung - Herr A.- Gemeinderat Q. Mitteilung - Mitwirkende Fachrichterin, mitwirkender Fachrichter - Gerichtskasse (intern) -6- Rechtsmittelbelehrung Verwaltungsgerichtsbeschwerde