3.3. Daraufhin wandte sich A. mit Schreiben vom 8. September 2015 an das Gericht. Die Gemeinde wolle ihm ein verbrieftes Recht wegnehmen. Es sei unverständlich, dass er bezahlen müsse, wenn er sich dagegen wehren wolle. Das widerspreche seinem Rechtsempfinden. Das Wasserrecht bestehe nach wie vor. Der Gemeinderat habe bisher nicht belegen können, dass die "Dienstbarkeit" nach 30 Jahren abgelaufen sei. Er werde wort- und vertragsbrüchig. Wenn die Gemeinde das Wasserrecht entziehen wolle, müsse sie darum streiten. Der Gemeinderat habe nicht geklagt, also stehe "die ganze Sache nicht zur Diskussion". Er hoffe, dass er sie nicht in der Öffentlichkeit ausfechten müsse.