2. Die Gemeindeverwaltung Q. sei zu verpflichten, eine jährliche Entschädigung für die Wassermenge von 526.5 m 3 pro Jahr, gemäss dem heute gültigen Wassertarif zur Auszahlung vorzunehmen. (Siehe Protokoll des Gemeinderates Q. vom 31. Januar 1984, Beschluss II wonach bei einer Erhöhung des Kubikmeter-Ansatzes eine entsprechende Anpassung der Entschädigung zu folgen hat). 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Einwohnergemeinde Q.. 4. Es sei auf einen Kostenvorschuss, angesichts der klaren Rechtssituation zu verzichten."