2.3. Die Gemeinde informierte A. daraufhin, er könne bei der "Schätzungskommission nach Baugesetz" Klage einreichen (Schreiben vom 23. März 2015). Dieser verlangte im Gegenzug eine beschwerdefähige Verfügung (Schreiben vom 24. Juni 2015). Die Gemeinde antwortete am 30. Juni 2015, das Begehren sei als verwaltungsrechtliche Klage beim Spezialverwaltungsgericht einzureichen. 3. 3.1. Am 13. August 2015 reichte A. Klage beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), ein. Er beantragte: -3-