7. 7.1. Seit dem 1. Januar 2016 ist das revidierte Dekret über die Verfahrenskosten (Verfahrenskostendekret, VKD; SAR 221.150) vom 24. November 1987 in Kraft. In § 22 Abs. 1 lit. b VKD ist der Gebührenrahmen für die Staatsgebühr für das Verfahren vor dem Spezialverwaltungsgericht auf Fr. 200.00 bis Fr. 15'000.00 festgelegt. In Verfahren – wie dem vorliegenden –, welche bereits vor Inkrafttreten des neuen VKD beim SKE hängig waren, werden die Verfahrenskosten aber noch nach dem bis Ende 2015 gültigen VKD bestimmt (maximale Staatsgebühr von Fr. 6'510.00).