5.4.2. Als Baulandwert wurde in der Differenzrechnung der tatsächlich im Oktober 2014 bei der Veräusserung erzielte Verkaufspreis von Fr. 72.00/m2 eingesetzt (C.). Wie sich an der Verhandlung vom 6. Juli 2016 herausstellte (Protokoll S. 7), hatte die Gemeinde selbst der Beschwerdeführerin einen Preis von 80.00/m2 angeboten. Aufgrund sonstiger Geschäftsbeziehungen zur Käuferin hat sich die Beschwerdeführerin aber doch gegen die Gemeindeofferte entschieden.