Das SKE hat für eine Wertbestimmung nach der auch enteignungsrechtlich im Vordergrund stehenden statistischen Methode (BGE 114 Ib 286 Erw. 7; Hess/Weibel, a.a.O., N 80 zu Art. 19 EntG) bei der Abteilung Landwirtschaft, Departement Finanzen und Ressourcen, Vergleichspreise eingeholt. Die Zahlen aus den letzten fünf Jahren aus R., wobei die Preise nach Angaben der auskunftgebenden Abteilung Landwirtschaft schon seit 10 Jahren stabil geblieben sein sollen, betragen gerundet: Fr. 3.50/m2 (44 a, 2011), Fr. 4.00/m2 (42 a, 2013), Fr. 3.00/m2 (3 ha, 2013), Fr. 4.00/m2 (26 a, 2014), Fr. 6.00/m2 (113a, 2014).