Fehl geht damit zusammenhängend auch der Vorhalt, das Legalitätsprinzip sei verletzt. Auch ein kommunales Reglement ist ein Gesetz im formellen Sinn, wenn es – wie hier – korrekt zustande gekommen ist (Andreas Baumann, Aargauisches Gemeinderecht, a.a.O., S. 124 f., mit weiteren Hinweisen).