Diese beiden Entscheide hat das Bundesgericht vor Inkrafttreten des RPG (mittlerweile bereits wieder revidiert), des BauG (mittlerweile ebenfalls revidiert) und der heutigen Fassung der KV gefällt. Angesichts der völlig veränderten Rechtslage lässt sich daraus nichts für den vorliegenden Fall ableiten, weshalb nicht weiter darauf eingegangen wird.