3.2. 3.2.1. Das heute massgebliche Kriterium für die Gemeindeautonomie ist die der Gemeinde vom kantonalen Recht eingeräumte (relativ) erhebliche Entscheidungsfreiheit in einem bestimmten Sachbereich. Die Setzung von kommunalem Recht stellt dabei den Kernbereich der Gemeindeautonomie dar (Ulrich Häfelin / Georg Müller / Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Auflage, Zürich 2010, N 1393 ff.).