auch das Legalitäts- und das Gewaltenteilungsprinzip nicht verletzt. Der Vorhalt der fehlerhaften Berechnung der Mehrwertabgabe werde abgelehnt (vgl. auch Protokoll, S. 5). -8- 3. 3.1. Es ist zu prüfen, ob die Beschwerdegegnerin berechtigt war, in ihrer BNO eine Mehrwertabgabe zu statuieren oder ob § 5 BNO gegen übergeordnetes (eidgenössisches oder kantonales) Recht verstösst.