Die Bestimmungen des revidierten RPG seien daher auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar. Es liege gemäss RPG im Aufgabenbereich der kantonalen Gesetzgebung, die Mehrwertabgabe zu regeln. Ein kantonales Gesetz, welches diese Aufgabe den Gemeinden übertrage, gebe es nicht. Dies habe im Übrigen auch schon unter dem alten RPG Gültigkeit gehabt. Gegen eine Regelung der Mehrwertabgabe durch die Gemeinden spreche auch, dass sich das kantonale Parlament bisher explizit gegen die Einführung einer Mehrwertabgabe auf kantonaler Ebene ausgesprochen habe. Dass die Gemeinde in ihrer BNO trotzdem eine Mehrwertabgabe vorsehe, verletze das Legalitäts- und das Gewaltenteilungsprinzip.