Die genannten kantonalgesetzlichen Regelungen im Waldgesetz des Kantons Aargau und im Baugesetz wie auch die baugesetzlichen Entwürfe zur Mehrwertabgabe zeigen indessen, dass in Fragen, die die Bewertung von Grundstücken betreffen, die besondere Sachkompetenz des Spezialverwaltungsgerichts genutzt werden soll und es eingesetzt wird, Streitfälle, die dieses Spezialwissen im öffentlichen Recht voraussetzen, zu entscheiden. In den hier vorliegenden Fällen geht es um genau solche Fragen.