4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin (zzgl. MWSt.)." F. Am 5. Juni 2015 überwies das BVU die Beschwerde zur Behandlung dem Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (nachfolgend SKE). Mit Schreiben vom 10. Juni 2015 bestätigte das SKE die Übernahme des Verfahrens und verlangte von der Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss ein. -3-