dieser vertreten durch Dr. Beat Ries, Rechtsanwalt, Raumplaner NDS ETH, Bleichemattstrasse 43, 5001 Aarau Gegenstand Mehrwertausgleich infolge Einzonung (Ortsteil R._____) -2- Das Gericht entnimmt den Akten: A. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Q. und die neue Bau- und Nutzungsordnung (BNO) wurden am 22. November 2013 von der Gemeindeversammlung beschlossen und am 26. März 2014 vom Regierungsrat genehmigt. § 5 BNO sieht für Einzonungen die Erhebung eines Mehrwertausgleichs vor.