Das Gericht erkennt: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus der Staatsgebühr von Fr. 700.00, der Kanzleigebühr von Fr. 120.00 und den Auslagen von Fr. 72.00, zusammen Fr. 892.00, sind vom Kläger zu tragen. Nach Verrechnung mit dem geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 700.00 hat der Kläger noch Fr. 192.00 zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung - Herr Dr. iur. René Müller, Fürsprecher, Stapferstrasse 2, Postfach, 5201 Brugg (2, für sich und zuhanden seines Klienten) - Stadtrat, E, Q. Mitteilung - Ingenieurbüro C. (technische Leitung) - Mitwirkende Fachrichter - 10 -